Schrecken Deppenreichsdeppen auch vor Straftaten nicht zurück?

Da finde ich auf einem Blog also zwei Kommentare von solchen Deppenreichsdeppen.

1. Kommentar

In Hackenheim hat jeder auf diesen Augenblick gehofft, wo es dem Nazi-Winzer endlich an den Kragen geht.
Jetzt bleibt zu hoffen, dass die Tage in Freiheit sich auch für unser Naziflittchen Txxx Xxxx bald zu Ende neigen. Ob für sie der Knast oder die Psychiatrie der angemessene Aufenthaltsort sein wird, dies zu entscheiden, überlasse ich den Fachleuten.
Für ihren Justizminister Torsten Ramm wird die Luft ja auch schon sehr dünn.

Statt Txxx Xxxx war natürlich der vollständige Namen veröffentlicht.

2. Kommentar

Jetzt ist es also amtlich. Stefan wurde nicht am 24. Dezember verhaftet, sondern bereits am 20. Dezember in die Klapse eingeliefert, oder korrekt, in die Fachklinik für Psychiatrie in Alzey.
Wenn man seine eigenen Beiträge in seinem Weblog gelesen hat, wundert man sich nicht. Txxx Xxxx wäre in einer ähnlichen Einrichtung weit besser aufgehoben. Denn an Verblödung ist sie ja wohl nicht zu übertreffen.

Hier wird also Txx Xxxx öffentlich als Naziflittchen beleidigt und ihr unterstellt, an Verblödung sei sie ja nicht zu übertreffen. Ich hoffe, dass T. sich dies nicht gefallen lässt und hier Strafantrag gegen den Deppenreichsdeppen stellt, bzw. gestellt hat.

Besonders bemerkenswert ist, dass bereits im 1. Kommentar von der ” Psychiatrie ” die Rede ist,  obwohl zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bekannt war, dass man Stefan nicht in den Knast, sondern nach Alzey brachte. Das könnte zu Denken geben.

Der mir unbekannte Stefan wurde tatsächlich in Alzey eingeliefert. Hintergrund ist ein Brief mit Drohungen an einen Richter, den Stefan aber angeblich gar nicht geschrieben hat. Es verwundert Justizkenner, Menschenrechtler und Systemkritiker wenig, dass die Einlieferung unliebsamer Personen nach Alzey erfolgt sein soll, ohne eindeutige Beweise, von wem das Schreiben tatsächlich stammt. Auch kein Wunder, dass dieser (angeblich) geistesgestörten Person auch ein Rechtsanwalt verweigert worden sein soll. Dabei sollte man doch denken, dass einer (angeblich)  nicht mehr zurechnungsfähigen Person, automatisch ein Pflichtanwalt beiseite gestellt werden müsste.

Auch hier zeigt sich, dass die Justiz von ihrer guten alten (braunen) Tradition nicht wirklich lassen kann. (Zur (pseudologistischen) Wiedergutmachung kann man ja beim Amtsgericht Bad Kreuznach demnächst mal wieder eine Ausstellung über die Unrechtsjustiz des 3. Reichs machen.)

Wenn wundert es, dass als tatsächlicher Verfasser des Briefs gerade die Person im Verdacht steht, der in seinen beiden Kommentaren zu Txxx Xxxx seine kriminelle Energie unter Beweis stellt. 

Kein Wunder ist es sicherlich, dass der Kommentator der beleidigenden Kommentare selbst einen Blog betreibt, natürlich ohne ein Impressum zu nennen. Aber keine oder falsche Angaben im Impressum sind bei den Deppenreichsdeppen als völlig normal anzusehen.

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2 Antworten zu “Schrecken Deppenreichsdeppen auch vor Straftaten nicht zurück?”

  1. beamtendumm sagt :

    Kommentare von Deppenreichsdeppen werden hier nicht veröffentlicht. Sorry.

    Übrigens, wenn einer 6 Tage nach Einlieferung in die Psychiatrie wieder raus kommt, kann dies kaum besonders komplex gewesen sein.

    Wahrscheinlich wäre er sogar noch einige Tage früher rausgekommen, wenn man dem Eingelieferten einen Anwalt zur Seite gestellt hätte.

    Ach ja, in einem Rechtsstaat wäre diese Einlieferung erst gar nicht passiert.

  2. beamtendumm sagt :

    95.89.252.211 IP-Adresse Geodaten und mehr:
    IP-Adresse [?]: 95.89.252.211 [Whois] [Reverse IP]
    Ländercode der IP: DE
    Land der IP: ip address flag Deutschland
    Bundesland der IP: Rheinland-Pfalz
    Stadt der IP: Haßloch
    Breitengrad der IP: 49.3628
    Längengrad der IP: 8.2581
    Provider der IP [?]: Kabel Deutschland Breitband Services GmbH
    Organisation: Kabel Deutschland Breitband Services GmbH
    Host der IP: [?]: 95-89-252-211-dynip.superkabel.de [Whois] [Trace]
    Lokale Zeit in Deutschland: 2012-01-10 21:53

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